UPDATE: Gesetz zur Modernisierung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts

Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) wurde am 26. März 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. In seinen wesentlichen Teilen tritt das Gesetz drei Monate nach der Verkündung, also am 26. Juni 2024, in Kraft.

Eine der weitreichenden Änderungen betrifft die Abschaffung des Grundsatzes zur Vermeidung der doppelten Staatsbürgerschaft. Mit der Streichung des § 25 StAG entfällt der automatische Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch die Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit. Gleichzeitig wird dadurch das Erfordernis einer vorherigen Beibehaltungsgenehmigung und das damit verbundene Verfahren zur Beibehaltung der Deutschen Staatsbürgerschaft trotz Annahme einer ausländischen obsolet.

Bitte beachten Sie, die Erleichterungen zur doppelten Staatsangehörigkeit gelten erst ab dem Inkrafttreten des Gesetzes am 26. Juni 2024.

Wenn Sie Fragen zu diesem Prozess haben, wenden Sie sich bitte an ein Mitglied des AGG’s Immigration & Global Mobility team.