Bundestag beschließt neues Staatsangehörigkeitsgesetz

Der Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wurde von der Bundesregierung am 30. November 2023 vorgelegt und am 19. Januar 2024 vom Bundestag mit 382 zu 234 Stimmen beschlossen. Das Gesetz tritt voraussichtlich Ende April, drei Monate nach der Verkündung in Kraft. Es soll den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit erleichtern und die mehrfache Staatsangehörigkeit generell zulassen. Dies bedeutet, dass Menschen in Deutschland zukünftig schneller eingebürgert werden und dabei auch ihren ausländischen Pass behalten können.

Die Gesetzesänderung bringt nicht nur für ausländische Staatsangehörige, die die deutsche Staatsbürgerschaft anstreben, sondern auch für deutsche Staatsbürger Erleichterungen mit sich, die eine ausländische Staatsbürgerschaft wie die amerikanische anstreben. Bislang ging mit der Annahme einer ausländischen Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch verloren, wenn nicht ein Beibehaltungsantrag, der mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist, gestellt wurde. Das Erfordernis eines Beibehaltungsantrags entfällt nunmehr und die deutsche Staatsbürgerschaft bleibt neben einer möglichen ausländischen Staatsbürgerschaft grundsätzlich bestehen.

Das Gesetz wird von der Bundesregierung als ein wichtiger Schritt für eine moderne Einwanderungspolitik angesehen, die Deutschland international wettbewerbsfähiger machen soll.

Weitere wichtige Änderungen sind:

  • Die Voraufenthaltszeit für die Einbürgerung wird von acht auf fünf Jahre verkürzt. Bei besonderen Integrationsleistungen, wie z.B. einem Hochschulabschluss oder einer Berufsausbildung, kann sie auf bis zu drei Jahre reduziert werden.
  • Die Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern entfällt. Sie erhalten automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat.
  • Die sog. Gastarbeiter und Vertragsarbeiter, die bis 1974 in die Bundesrepublik bzw. bis 1990 in die ehemalige DDR eingereist sind, sollen weitere Einbürgerungserleichterungen erhalten. Sie müssen nur mündliche deutsche Sprachkenntnisse nachweisen und keinen Einbürgerungstest absolvieren.
  • Das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung wird präzisiert. Der Entwurf stellt klar, dass “antisemitisch, rassistisch, gegen das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen” mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind.